Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) Wald
Fördergelder für Natur- und Artenschutz
Im Rainer Stadtwald bei Genderkingen trafen sich Forstbeamte des AELF Nördlingen-Wertingen und Fachkräfte der Unteren Naturschutzbehörde des Donau-Rieser Landratsamts, um sich über die Fördermaßnahmen für das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) Wald abzustimmen. Im Vordergrund standen dabei im vielfältig strukturierten Auwaldgebiet westlich des Lechs insbesondere Biotopbäume, der Totholzanteil und der Erhalt von Biberlebensräumen.
Für den Leiter des AELF Nördlingen-Wertingen, Dr. Reinhard Bader, und die Bereichsleiterin Forsten am AELF, Eva-Maria Birkholz, ist der regelmäßige Informationsaustausch mit der Unteren Naturschutzbehörde ein wichtiger Baustein im Konzept des bayerischen Vertragsnaturschutzprogramms.
Mehr als Artenschutz
„Der Wald ist gleichwohl mehr als Artenschutz“, sagte Bader. Mit seinen Rohstoffressourcen und als Erholungsraum übernehme er auch gesellschaftliche und wirtschaftliche Aufgaben. Mit der vereinten Fachkompetenz aus der staatlichen Forstverwaltung und der Unteren Naturschutzbehörde sei man auf einem guten Weg.
1,78 ha Biberlebensraum
Abteilungsleiter Martin Braun vom AELF führte die Teilnehmer des Behördenaustauschs durch den Auwald und zeigte ihnen eine Vielzahl an Biotopbäumen, immer wieder auch schützenswertes Totholz und einen 1,78 ha großen Biberlebensraum an einem Altwasser neben dem Lech. Im Biberlebensraum müsse beispielsweise das Weichholz liegenbleiben, um die Förderkriterien des VNP zu erfüllen, erklärte Braun. Das Weichholz sei nämlich eine wichtige Nahrungsquelle für den Biber, sagte Marco Zeh, Qualitätsbeauftragter am AELF. Der Nager könne es besser verwerten als Hartholz. „Auf der geförderten Fläche dürfen keine Maßnahmen erfolgen, die den Biber stören könnten.“
Freiwillige Leistungen
Birkholz zufolge honoriert das VNP Wald die freiwilligen Leistungen, die private und körperschaftliche Waldbesitzende für den Natur- und Artenschutz erbringen. Damit sei das Förderprogramm wichtig für die Umsetzung naturschutzfachlicher Ziele des Europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 und auch der Bayerischen Biodiversitätsstrategie. Allein im Jahr 2023 wurden im Rahmen des VNP Wald fast 11 Mio € an Fördergeldern ausbezahlt.
Verpflichtungszeiträume und Zweckbindungsfristen
So erhalten Waldbesitzende beispielsweise für den Erhalt von Biberlebensräumen bei einem Verpflichtungszeitraum von fünf Jahren eine jährliche Zahlung von 375 € pro Hektar als Ausgleich für die entgangene forstliche Nutzung der geförderten Fläche. Der Erhalt von Biotopbäumen wird im VNP Wald bei einer Zweckbindungsfrist von zwölf Jahren mit – je nach Art und Größe der Bäume – einmalig 50 bis 220 € pro Baum gefördert. Geld gibt es auch für das Belassen von Totholz im Wald: für einen ganzen, größeren Baum einmalig 175 €, für größere liegende oder stehende Baumteile 110 € und für eine liegende Baumkrone 50 €. Die Zweckbindungsfrist beim Totholz beläuft sich auf zwölf Jahre.
Naturschutzbehörde muss Förderung zustimmen
Die Revierleiter der staatlichen Forstverwaltung wählen für eine Förderung geeignete Bäume, Totholzbestände oder Biberlebensräume aus. Damit die Gelder ausbezahlt werden können, muss anschließend auch die Untere Naturschutzbehörde ihre Zustimmung erklären.