Antrag zügig einreichen
AELF Nördlingen-Wertingen Anlaufstelle für Hochwasser-Soforthilfe
© Dr. Michael Ammich/AELF
Die Antragsfrist für die „Soforthilfe Hochwasser 2024“ endet zum 30. September 2024. Deshalb ruft das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Nördlingen-Wertingen alle betroffenen Landwirtinnen und Landwirte auf, ihre Anträge nach Erhalt des Schadensgutachtens durch den damit beauftragten Schadenschätzer zügig einzureichen.
Landwirte stellen ihre Anträge beim zuständigen AELF, nachdem sie zuvor ein Gutachten in Auftrag gegeben haben. Die Kosten für das Gutachten sind zuwendungsfähig und können im Antrag mit Rechnungsbeleg zur Schadenshöhe hinzugerechnet werden. Für den Soforthilfe-Antrag sind folgende Unterlagen erforderlich: Antragsformular, Anlage mit Nutzungsübersicht bei Aufwuchs und Ernteschäden, Schätzprotokolle, Anlage mit Schadensmeldung, Anlage mit Bilddokumentation des Schadens. Für die Bilddokumentation empfiehlt sich die FAL-BY-App.
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