Bildung
Landwirtschaftsschule Wertingen, Abteilung Hauswirtschaft
© Fotodesign Katzer
Der einsemestrige Studiengang Hauswirtschaft lehrt, einen Haushalt fachkundig zu führen – egal, ob für die eigene Familie oder für ein Einkommen mit hauswirtschaftlichen Kompetenzen.
Er richtet sich an Frauen und Männer mit abgeschlossener Berufsausbildung außerhalb der Hauswirtschaft. Im Mittelpunkt stehen praktische Fertigkeiten und Fachwissen in der Hauswirtschaft, im Familien- und im Haushaltsmanagement. Der Studiengang stärkt Persönlichkeit und Auftreten, er fördert unternehmerisches Denken und Handeln. Zudem vermittelt er die pädagogische Eignung, um Personen auszubilden und anzuleiten. Der Unterricht findet in Teilzeitform statt.
Strudelparty bei der Wertinger Nacht
Im Rahmen der Wertinger Nacht am 15. November laden die Studierenden der Hauswirtschaftsschule alle Interessierten in das Schulgebäude ein.
"Bratwürste und Glühwein gibt es überall", stellten die Studierenden der Hauswirtschaftsschule fest, als sie im Rahmen eines Projekts mit der Planung der „Nacht der offenen Tür“ begannen. Deshalb polieren die angehenden Hauswirtschafterinnen Traditionelles neu auf: Sie präsentieren frisch zubereiteten Strudel in süßen und herzhaften Variationen.
Alle Besucher können sich mit einer Kostprobe von den Kochkünsten der Studierenden überzeugen. In einer Ausstellung erfahren sie mehr über den Schulalltag. Für die kleinen Gäste bieten die Studierenden eine Bastelaktion an. Beim Bemalen von Stofftaschen dürfen die Kinder kreative Kunststücke anfertigen und haben zusätzlich die Chance tolle Gewinne beim Glücksrad zu erhalten.
Die Nacht der offenen Tür bietet die Gelegenheit, mit Studierenden und Lehrkräften ins Gespräch zu kommen und die Welt der Hauswirtschaft hautnah zu erleben.
Der einsemestrige Studiengang Hauswirtschaft in Teilzeitform an der Staatlichen Landwirtschaftsschule in Wertingen dauert 20 Monate. Es können 20 Studierende aufgenommen werden. Frauen und Männer, die an einem Fachschulbesuch interessiert sind, können sich gerne bei den Schulleiterinnen informieren. Die Absolventen verlassen die Schule als "Fachkraft für Ernährung und Haushaltsführung" und können bei entsprechenden Voraussetzungen die Abschlussprüfung in der Hauswirtschaft ablegen. Dies kann Grundlage für die weitere berufliche Zukunft sein, zum Beispiel die Tätigkeit im hauswirtschaftlichen Fachservice oder Großhaushalt.
In Nördlingen beginnt im September 2024 ein neues Semester, der Start in Wertingen ist wieder für 2025 geplant.
Ansprechpartnerin
AELF Nördlingen-Wertingen
Landrat-Anton-Rauch-Platz 2
86637 Wertingen
Telefon: 08272 8006-2131
Fax: 08272 8006-2157
E-Mail: poststelle@aelf-nw.bayern.de
- Der Unterricht findet zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Haushalt und Berufstätigkeit in Teilzeitform statt.
- Die ca. 630 Unterrichtsstunden verteilen sich auf einen Zeitraum von 20 Monaten.
- Der Unterricht findet in der Regel an einem ganzen Tag (Dienstag: 8:20 bis 16:30 Uhr) und einem Vormittag (Donnerstag: 8:20 bis 12:15 Uhr) statt.
- Die Ferienordnung für das Land Bayern wird berücksichtigt.
- Berufsabschluss außerhalb der Hauswirtschaft mit ausreichender praktischer Berufstätigkeit.
- Ausnahmen regelt die Schulleitung
- Familie und Betreuung
- Berufs- und Arbeitspädagogik Teil I
- Haushalts- und Finanzmanagement
- Ernährung und Lebensmittel
- Landwirtschaft und Erwerbskombination
- Projektmanagement und Kommunikation
- Küchenpraxis
- Haus- und Textilpraxis
- Garten und Natur
- Wahlpflichtmodule und Seminare
Studierende können mit der Wahl aus dem Angebot dieser Schule persönliche Schwerpunkte setzen, u.a. in den Bereichen Landwirtschaft, Praxis-Vertiefung, Unterstützung im Alltag, Berufs- und Arbeitspädagogik Teil II oder auch Haushaltstechnik.
Mit bestandenem Schulbesuch erwerben Sie den Abschluss als Fachkraft für Ernährung und Haushaltsführung. Sie erhalten ein Zeugnis mit Urkunde sowie nach erfolgreicher Teilnahme am Wahlpflichtmodul BAP Teil II mit Prüfung eine Bestätigung über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung zum Ausbilden nach Paragraph 2 und Paragraph 3 der Ausbildereignungsverordnung. Werden die Zulassungsvoraussetzungen nach Paragraph 45 Absatz 2 Berufsbildungsgesetz erfüllt, kann die Abschlussprüfung in der Hauswirtschaft abgelegt werden.
Der Schulbesuch ist kostenfrei. Die Kosten für Verpflegung und Unterrichtsmaterialien sind von den Studierenden zu tragen.