E-Rechnungen und Verpackungsgesetz
Was Direktvermarkter wissen müssen

Die Teilnehmer sehen die Bildschirmpräsentation an der Wand.Zoombild vorhanden

© AELF/Mengele

Rechtliche Neuerungen sorgen immer wieder für Unsicherheit in der Selbstständigkeit. Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Nördlingen-Wertingen und Krumbach-Mindelheim luden im November 2024 zu einem Netzwerktreffen nach Weißenhorn ein. Direktvermarkter aus Schwaben tauschten sich über Aktuelles aus.

Stephanie Waritschlager, Fachbetreuerin für Direktvermarktung und Geschäftsführerin von Einkaufen auf dem Bauernhof beim Bayerischen Bauernverband, erläuterte das Verpackungsgesetz und seine Novellierungen, Aktuelles zur Eichpflicht bei Milchabgabeautomaten und die E-Rechnungspflicht.

"Ab 2025 muss jeder E-Rechnungen empfangen können. Dafür brauchen Sie lediglich eine E-Mail-Adresse."
Mit dieser Aussage beruhigte sie viele. Erst ab 2028 müssen alle Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen versenden können. Die Neuerungen im Verpackungsgesetz führen vorrangig zu immer teureren Verpackungen. "Kalkulieren Sie ihre Verkaufspreise neu!" empfiehlt Waritschlager.
Die Teilnehmer des Netzwerktreffens stehen im Hofladen. Zoombild vorhanden

© AELF/Mengele

Die Teilnehmenden erhielten Einblick in den Biobetrieb Ritter in Emershofen. Familie Ritter öffnete ihre Türen zum Hofladen, der Ölmühle und der Nudelmanufaktur. Die Vielfalt an selbst hergestellten und verarbeiteten Produkten, die von Eiern, Geflügel und Rindfleisch über verschiedene Öle, Mehle und Nudeln reicht, sind ihr Alleinstellungsmerkmal. Ihr Emershofer Bio Kochdinkel ist die schwäbische Antwort auf asiatischen Reis. Dass er auch als Müsli mit Joghurt und Früchten schmeckt, konnten die Teilnehmer selbst feststellen.

Die Berater für Direktvermarktung organisieren in Schwaben regelmäßig Austauschtreffen.
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