Von der Stilllegung bedroht
Sinkende Gebotswerte bei Ausschreibung gefährden Biogasanlagen

BiogasanlageZoombild vorhanden

© Wolfgang Seemann/LfL

Mitte Juni 2024 veröffentlichte die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der jüngsten Biomasse-Ausschreibung vom 01.04.2024. Bei dieser können sich Biogasanlagen nach Ende des 20-jährigen EEG-Vergütungszeitraums um eine Laufzeitverlängerung von zehn Jahren bewerben. Wie erwartet war diese Ausschreibung wieder sehr stark überzeichnet. Auf Dauer gefährden die sinkenden Gebotswerte zahlreiche Biogasanlagen auch in Nordschwaben, erklärt Hannes Geitner, Fachberater für Energie am AELF Nördlingen-Wertingen.

Auf das ausgeschriebene Biomasse-Volumen von 240 Megawatt (MW) installierter Leistung wurden Gebote im Umfang von 742 MW eingereicht. Das bedeutet, dass nur jede dritte Biomasseanlage einen Zuschlag erhielt.

Trotz dieser mehr als dreifachen Überzeichnung erhielten in Nordschwaben 32 Biogasanlagen mit einer Leistung von 27,6 MW einen Zuschlag. Damit flossen rund 11,4 % der bundesweit ausgeschriebenen Biomasseleistung nach Nordschwaben. Die Landkreise Dillingen und Donau-Ries waren daran mit zwölf Biogasanlagen und einer Leistung von 14,85 MW überproportional beteiligt.

Sehr niedrige Gebote abgegeben
"Aber das ist nur die eine Seite der Medaille", sagt Geitner. Aufgrund des starken Wettbewerbs sank der höchste Gebotswert, der noch einen Zuschlag erhielt auf 18,48 ct/kWh. Er lag damit um einen halben Cent pro KWh niedriger als noch in der Ausschreibung im Oktober 2023. Der durchschnittliche Zuschlagswert belief sich sogar lediglich auf 17,80 ct/kWh. Das heißt, dass viele Biogasanlagenbetreiber sehr niedrige Gebote abgegeben haben, um ein Abschalten der Biogasanlage nach dem Ende der EEG-Laufzeit zu vermeiden. Da die meisten Biogasanlagen mit 17,80 ct/kWh kaum kostendeckend Strom erzeugen können, wird die erfolgreiche Teilnahme an der Ausschreibung für viele Biogasanlagen voraussichtlich nur ein kurzfristiger Erfolg sein. Viele Betreiber müssen sich deshalb mit Investitionen zurückhalten und ihre Biogasanlagen auf "Verschleiß" fahren. Bei einer größeren Reparatur sind diese dann von der Stilllegung bedroht.
Der Gesetzgeber ist gefragt
Noch problematischer ist die Situation für diejenigen Betreiber, deren Anlagen Ende 2024/25 auslaufen und noch keinen Zuschlag für eine Laufzeitverlängerung bekommen haben. Aufgrund der geringen Ausschreibungsmengen und der hohen Anzahl von Biogasanlagen, die jetzt unbedingt einen Zuschlag in der Ausschreibung brauchen, droht bei der nächsten Ausschreibung ein noch tieferes Absinken des Zuschlagswertes, so Geitner. Sollte der Gesetzgeber hier nicht gegensteuern, müssten kurz- und mittelfristig immer mehr Biogasanlagen stillgelegt werden, weil sie sich nicht mehr wirtschaftlich betreiben lassen. In den Landkreisen Dillingen und Donau-Ries betrifft dies aktuell 21 Biogasanlagen, die noch nicht erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben.